Hacı Faruk EnesHacı Faruk EnesRechtsanwalt, Mitglied der Ankaraer Rechtsanwaltskammer

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer genug – grenzüberschreitende Erbverfahren sollten diese Last nicht noch vergrößern. Ich begleite ausländische Erben durch das türkische Nachlassverfahren und stelle sicher, dass Sie Ihren rechtmäßigen Anteil an Grundbesitz, Bankkonten und anderen Vermögenswerten klar und effizient erhalten.

1. Meine Dienstleistungen

  • Erteilung des Erbscheins (veraset ilamı) durch türkische Gerichte für ausländische Erben

  • Nachlassermittlung und Vermögensaufspürung – Lokalisierung von Immobilien, Bankeinlagen, Fahrzeugen und Unternehmensanteilen in der Türkei

  • Erbschaftsteuererklärung – Abgabe der Pflichtveranlagung und Berechnung der Steuerschuld nach türkischem Steuerrecht

  • Grundbuchumschreibung (intikal) – Eintragung der geerbten Immobilien auf die Namen der Erben beim Grundbuchamt

  • Grenzüberschreitende Nachlasskoordinierung – Abstimmung des türkischen Verfahrens mit der Nachlassabwicklung in Ihrem Heimatland

  • Ausschlagung der Erbschaft (mirasın reddi) – Einreichung einer formellen Ausschlagung, wenn die Nachlassverbindlichkeiten den Aktivbestand übersteigen

  • Erbstreitigkeiten – Prozessführung bei Konflikten zwischen Miterben oder Anfechtungen des Testaments

2. Wesentliche Hinweise

  • Lex rei sitae – Für unbewegliches Vermögen in der Türkei gilt türkisches Recht, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers oder einem ausländischen Testament; ein Testament Ihres Heimatlandes kann dies nicht außer Kraft setzen

  • Pflichtteilsrecht – Das türkische Recht reserviert bestimmte Erbteile für Kinder, Ehegatten und Eltern; diese „Noterbrechte“ können Anordnungen eines ausländischen Testaments überlagern

  • Strenge Steuerfristen – Die Erbschaftsteuererklärung muss innerhalb von vier Monaten nach dem Tod (bei Auslandsaufenthalt innerhalb von vier Monaten nach Kenntniserlangung des Erben vom Tod) eingereicht werden; Versäumnisse führen zu Verzinsung und Säumniszuschlägen

  • Veraset ilamı ist unerlässlich – Ohne diesen gerichtlichen Erbschein können Sie weder auf Bankkonten zugreifen, Grundstücke verkaufen noch Eigentum umschreiben lassen; ich besorge ihn für Sie, auch wenn Sie im Ausland wohnen

  • Haftung für Schulden – Mit Annahme der Erbschaft können auch die Schulden des Erblassers auf Sie übergehen; ich helfe Ihnen, rechtzeitig zwischen Annahme und Ausschlagung abzuwägen

3. Wie ich helfen kann
Ich nehme Ihnen in einer schwierigen Zeit die rechtliche Last ab und erledige alle Schritte bei Bedarf remote:

  • Unverzügliche Beantragung des veraset ilamı beim zuständigen türkischen Zivilgericht unter Vorlage aller erforderlichen ausländischen Urkunden mit beglaubigten Übersetzungen

  • Ermittlung und Zusammenstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses der türkischen Vermögenswerte, einschließlich verborgener oder vergessener Konten, damit nichts verloren geht

  • Fachgerechte Berechnung und Einreichung Ihrer Erbschaftsteuererklärung unter Nutzung von Befreiungen und Abzügen, die ausländischen Erben zustehen

  • Durchführung der Grundbuchumschreibung beim Grundbuchamt, damit Sie ohne Komplikationen rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie werden

  • Abstimmung mit Ihrem Rechtsanwalt im Heimatland, um das türkische Nachlassverfahren mit der ausländischen Nachlassabwicklung in Einklang zu bringen und Doppelbesteuerung oder widersprüchliche Vermögensverteilung zu vermeiden

  • Falls der Nachlass überschuldet ist, fristgerechte Einreichung einer Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist zu Ihrem Schutz

  • Vertretung in Erbstreitigkeiten, sollte es zu Auseinandersetzungen über die Gültigkeit eines Testaments oder die Verteilung des Nachlasses kommen

Vermögen über Grenzen hinweg zu erben, sollte nicht bedeuten, einen rechtlichen Albtraum zu erben. Überlassen Sie mir das türkische Verfahren, damit Sie sich auf Ihre Familie konzentrieren können. Kontaktieren Sie mich für einen einfühlsamen und klaren Weg nach vorn.